Stadtwerke Germering
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Reduzierter Steuersatz für Wasser-Hausanschlüsse:
Stadtwerke Germering erstatten Differenz zum Vorteil ihrer Kunden auch rückwirkend
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Reduzierter Steuersatz für Wasser-Hausanschlüsse
Stadtwerk Germering erstatten Differenz zum Vorteil ihrer Kunden auch rückwirkend
Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) besteht für private Neubaukunden, die zwischen 2000 und 2009 einen Wasseranschluss (Herstellungsbeitrag und Anschlusskosten) von den Stadtwerken Germering erhalten haben, die Möglichkeit, einen Teil des gezahlten Umsatzsteuerbetrages zurück zu erhalten. Damit revidiert der BFH eine Vorgabe des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2000. Statt des vollen Umsatzsteuersatzes von 16 % bzw. ab 2007 19 %, wie vom Bundesfinanzministerium im Jahr 2000 beschlossen, hätte demnach nur der ermäßigte Satz von 7 % verwendet werden können.
Private Neubaukunden können daher die Rückzahlung der in den Jahren 2000 bis 2009 zuviel geleisteten Umsatzsteuerbeträge bei den Stadtwerken Germering beantragen.
* Antragsformular
Das Antragsformular können Sie sich hier herunterladen.
* Fragen und Antworten zur Erstattung
Einige Fragen und Antworten zur Abwicklung haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Bitte beachten Sie, dass ein Antrag nur möglich ist für Wasseranschlüsse (Herstellungsbeitrag und Anschlusskosten),
* die in der Zeit von ca. Mitte 2000 bis Anfang 2009 hergestellt wurden,
* die nicht mit einem Umsatzsteuersatz von 7 % abgerechnet wurden,
* die nicht für den unternehmerischen Bereich mit Anspruch auf Erstattung nach § 15 UStG erfolgten.
Bitte drucken Sie den Antrag aus (auch im Bürgerbüro der Stadt Germering oder bei den Stadtwerken erhältlich) und senden Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben, mit einer Kopie der Bescheide über Herstellungsbeitrag und Anschlusskosten an die vorgegebene Adresse.
Ein vollständig ausgefüllter Antrag hilft uns, die Prüfung des Differenzbetrages schnelltstmöglich vorzunehmen und die Erstattung zu veranlassen. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anträge die Bearbeitung in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs erfolgt.
Sollten Sie Fragen zur Abwicklung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Herr Huber steht Ihnen telefonisch unter der Durchwahl 089/89 419 226 zur Verfügung.


